Führerschein-Gutachten
Bei unklarer Sehschwäche muss dem Amtsarzt/Amtsärztin ein augenärztliches Gutachten geschickt werden. Die Untersuchung umfasst eine gründliche Untersuchung des gesamten Auges, eine Überprüfung der Sehschärfe (mit und ohne Brille), eine Gesichtsfelduntersuchung und eine Überprüfung des Dämmerungssehens.