Führerschein-Gutachten
Bei unklarer Sehschwäche muss dem Amtsarzt/Amtsärztin ein augenärztliches Gutachten geschickt werden. Die Untersuchung umfasst eine gründliche Untersuchung des gesamten Auges, eine Überprüfung der Sehschärfe (mit und ohne Brille), eine Gesichtsfelduntersuchung und eine Überprüfung des Dämmerungssehens.
AUVA-Gutachten
Hierbei erfolgt eine gründliche Untersuchung beider Augen, mit gegebenenfalls notwendigen Zusatzuntersuchungen, zur Erstellung von augenärztlichen Rentengutachten (der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, Landesstelle Salzburg).